§1 Allgemeines
Die rhöncloud GmbH bietet mit rhöncloudLearn eine webbasierte Self-Service-E-Learning-Plattform für das eigenständige Erlernen verschiedener Themenbereiche der IT-Sicherheit an. Die Plattform stellt strukturierte digitale Lerninhalte zur Verfügung, die Nutzern eine zeit- und ortsunabhängige Weiterbildung ermöglichen. Der Zugriff erfolgt über eine browserbasierte Oberfläche im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS).
Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).
§2 Vertragszweck
Zweck dieses Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der webbasierten E-Learning-Plattform rhöncloudLearn durch die rhöncloud GmbH an den Kunden zur eigenständigen Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung des Zugangs zur Plattform einschließlich der dort verfügbaren digitalen Lerninhalte.
Für jeden Kunden wird innerhalb der Plattform ein eigener, logisch getrennter Mandantenbereich (Tenant) eingerichtet. Innerhalb dieses Mandantenbereichs werden die vom Kunden genannten Mitarbeitenden (Benutzer) verwaltet. Die Nutzung der Plattform durch die Benutzer erfolgt ausschließlich innerhalb des dem Kunden zugeordneten Tenants.
Die Nutzung von rhöncloudLearn ist ausschließlich zur internen Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden, Organmitgliedern oder sonstigen vom Kunden autorisierten Nutzern bestimmt. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere zur Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Plattform oder der Inhalte, ist nicht Vertragszweck.
Der Vertrag begründet keinen Erfolg im Sinne einer Zertifizierung, Prüfung oder rechtlichen Compliance-Bestätigung. Die Leistungen dienen der Wissensvermittlung und Sensibilisierung im Bereich der IT-Sicherheit und ersetzen keine gesetzlich, regulatorisch oder normativ vorgeschriebenen Maßnahmen, Prüfungen oder Audits.
§3 Vertragslaufzeit, Kündigung und Zahlung
1. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich vorrangig aus dem jeweils individuell zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Angebot. Sofern im Angebot keine abweichende Regelung zur Laufzeit getroffen wurde, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden.
Vertragsbeginn
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde das Angebot der rhöncloud GmbH annimmt oder eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung vorliegt. Voraussetzung ist in jedem Fall eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die rhöncloud GmbH. Die vertragliche Leistungserbringung beginnt, sobald die rhöncloud GmbH das beauftragte Tenant (Mandantenbereich) technisch bereitgestellt und dem Kunden die Betriebsbereitschaft angezeigt hat. Der Vertragsbeginn wird rückwirkend auf den ersten Kalendertag des Monats datiert, in dem die betriebsfähige Bereitstellung der Services erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn die technische Betriebsbereitschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieses Monats hergestellt wurde. Die monatliche Vergütung ist für den gesamten Monat voll zu entrichten, unabhängig vom genauen Tag der Inbetriebnahme innerhalb dieses Monats. Eine einteilige Berechnung erfolgt nicht.
Ausbleibende Kündigung
Der Vertrag wird für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate.
Kündigungen sind in Textform wie folgt zu richten:
Kündigung in Textform gemäß | Form | Zu richten an |
§ 126 BGB | Brief mit Unterschrift | rhöncloud GmbH Obertannweg 3 36142 Tann (Rhön) |
§ 126a BGB | Qualifizierte elektronische Signatur | Ausschließlich per E-Mail an: contract-de@rhoencloud.de |
§ 126b BGB | per E-Mail | Ausschließlich per E-Mail an: contract-de@rhoencloud.de |
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die vertraglich vereinbarte Hauptleistung dauerhaft oder wiederholt erheblich beeinträchtigt wird.
2. Zahlung
- Die Vergütung für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist monatlich zu entrichten und wird jeweils am Ende des laufenden Monats oder im Folgemonat für den jeweils vorangegangenen Leistungsmonat fällig.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Bereitstellungspauschale (Grundgebühr) sowie der tatsächlich angelegten Benutzerkonten gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste der rhöncloud GmbH.
Die vertraglich vereinbarte Bereitstellungspauschale (Grundgebühr) ist maßgeblich für die in § 3 Absatz 1 geregelte Vertragslaufzeit. Die Abrechnung der Benutzerkonten erfolgt variabel und richtet sich nach der Anzahl der im jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich angelegten Benutzer.
- Änderungen der Benutzeranzahl (Anlage oder Löschung von Benutzerkonten) werden jeweils im folgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt, sofern sie nicht bis zum maßgeblichen Stichtag erfolgt sind.
Maßgeblich für die Abrechnung der nutzerabhängigen Vergütung ist die Anzahl der zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums angelegten Benutzerkonten. Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Kalendermonat. Benutzerkonten, die während eines Abrechnungsmonats angelegt werden, gelten für diesen Monat als voll abrechnungsrelevant.
- Die Zahlung ist, sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten oder wird bei Vorlage eines Lastschriftmandates nach dem Basis-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen.
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug und gleicht er die offenen Forderungen auch nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von sieben (7) Kalendertagen nicht aus, ist die rhöncloud GmbH berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen vorübergehend auszusetzen.
Die Aussetzung der Leistungen erfolgt unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und wird dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt für die Dauer der Aussetzung unberührt.
Eine Haftung der rhöncloud GmbH für Schäden, die aus der berechtigten Aussetzung der Leistungen resultieren, ist – vorbehaltlich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns – ausgeschlossen.
4. Vertragsmodell
Das Vertragsmodell für rhöncloud Learn basiert auf zwei voneinander unabhängigen Abrechnungskomponenten:
Bereitstellungspauschale
Nutzungsbasierte Abrechnung
Bereitstellungspauschale
Die Bereitstellungspauschale umfasst die vollständige Bereitstellung und den Betrieb eines eigenständigen Mandantenbereichs (Tenant) für den Kunden innerhalb der rhöncloud-Learn-Plattform. Die Bereitstellungspauschale wird als feste, laufende Pauschale gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste der rhöncloud GmbH berechnet, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Bereitstellungspauschale ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und der Anzahl der im Mandantenbereich angelegten Benutzer zu entrichten.
Nutzungsbasierte Abrechnung
Die nutzungsbasierte Abrechnung erfolgt variabel und richtet sich nach der Anzahl der im jeweiligen Abrechnungszeitraum im Mandantenbereich (Tenant) des Kunden angelegten Benutzer (Benutzerlizenzen). Maßgeblich ist die Anzahl der im Abrechnungszeitraum vorhandenen Benutzerkonten, unabhängig davon, ob diese aktiv genutzt wurden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste der rhöncloud GmbH. Die Anzahl der Benutzer kann sich innerhalb der Vertragslaufzeit monatlich ändern und wird entsprechend der tatsächlichen Anzahl der im jeweiligen Abrechnungszeitraum angelegten Benutzer berechnet. Die Ermittlung der abrechnungsrelevanten Benutzer erfolgt automatisiert durch die Plattform. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Die entsprechenden Abrechnungsdaten werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Angefangene Abrechnungszeiträume gelten als voller Abrechnungszeitraum.
Mindestabnahme (Mindestbenutzeranzahl)
Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit durchgängig mindestens fünf (5) nutzungsbasierte Benutzerlizenzen abzunehmen (Mindestbenutzeranzahl). Die Mindestbenutzeranzahl wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung stets mindestens berechnet.
3. Preisanpassung während der Vertragslaufzeit
Die rhöncloud GmbH ist berechtigt, die Preise für die variablen, nutzerabhängigen Lizenzbestandteile (Benutzerlizenzen) anzupassen, sofern und soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kostenfaktoren verändern.