Inhaltsverzeichnis
Teil 1 - Allgemeine Regelungen
§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderung
Die rhöncloud GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Manuel Bittorf, Obertannweg 3, 36142 Tann (Rhön), nachfolgend „rhöncloud“ genannt, bietet seinen Auftraggebern qualitativ hochwertige, benutzerfreundliche IT-Outsourcing Leistungen und Cloud-Services mit eigenen Hochleistungsrechenzentren in der Gemeinde Eichenzell (Hessen) sowie Fulda (Hessen) an. Für unsere Leistungen gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
rhöncloud behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist (14 Tage) zu ändern, sofern sich Anpassungen an die Entwicklung des technischen Standes digitaler Technologien verändern oder rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. rhöncloud wird den Auftraggeber per E-Mail auf die geplanten Änderungen hinweisen und ihm eine angemessene Frist zur Annahme oder Ablehnung der Änderung setzen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung der AGB, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abänderung der AGB als vom Auftraggeber genehmigt. rhöncloud wird den Auftraggeber im Rahmen der Mitteilung über die Änderung der AGB auf diese Rechtsfolge hinweisen. Alle Preisangaben von rhöncloud verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
- Individuelle Vereinbarungen (u.a. Service-Level-Agreements)
- Besondere Bestimmungen des jeweiligen Vertragstyps (u.a. Leistungsbeschreibungen)
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Unsere Preislisten
- Die gesetzlichen Regelungen
Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von rhöncloud unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber zustande. rhöncloud hält sich 30 Tage an das Angebot gebunden, es sei denn, eine andere Frist ist auf dem jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung des Produkts angegeben. Der Vertrag beginnt an dem ersten Tage des Monats, in welchem rhöncloud mit der Zurverfügungstellung der vertraglichen Cloud-Systeme beginnen. Die Zurverfügungstellung der vertraglichen Cloud-Systeme wird spätestens drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen. Fakturiert wird unabhängig des untermonatigen Startdatums der gesamte Laufzeitmonat rückwirkend zum Vertragsbeginn.
§ 3 Leistungen von rhöncloud
Der Umfang der Leistungen von rhöncloud sind dem Angebot, den visuellen Preisangeben, beispielsweise in Webportalen oder anderen digitalen Medien und/oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder eventuellen Zusatzvereinbarungen zu entnehmen. rhöncloud behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern oder zu verbessern, soweit dies zur Anpassung an die Entwicklungen des technischen Standes digitaler Technologien erforderlich ist. Soweit rhöncloud kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten eingestellt werden. Ein Grund kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produktes oder eine zu kostenintensive Fortführung aufgrund sich veränderten technologischen Veränderungen sein. Die rhöncloud wird den Auftraggeber im Vorfeld informieren. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Einstellung nicht.
rhöncloud erbringt alle Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Technische Leistungen werden auf Basis einer durchschnittlichen Verfügbarkeit vom 99,7 % (oder höher – je nach Produktabhängigkeit – siehe unsere Leistungsbeschreibungen) im Jahresmittel erbracht.
rhöncloud übernimmt in der Regel die Administration, Konfiguration sowie Wartung und Pflege der Hardware-Server, der Sicherheitssysteme (Firewalls) sowie der Hypervisor-Topologie und Rechenzentrumskomponenten. Die Betriebssysteme und virtuellen Maschinen obliegen in der Administration, Wartung und Pflege des Auftraggebers. Durch angebotene Service-Level-Agreements (SLAs) oder Managed Service-Vereinbarungen kann der Auftraggeber Wartungs- und Pflegedienstleistungen kostenpflichtig buchen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der jeweiligen Service-Level-Agreements oder Managed Service-Vereinbarungen. Verlangt der Auftraggeber vollen administrativen Zugriff, wird dieser darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Serversystems beeinträchtigen kann. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall das alleinige Risiko. Die rhöncloud behält sich das Recht vor, einen administrativen Benutzerzugang unter Wahrung des Datenschutzes auf dem Betriebssystem des Auftraggebers anzulegen, welcher nur in vorheriger Absprache mit der rhöncloud verändert oder gelöscht werden darf.
rhöncloud ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von rhöncloud wegen Verzugs des Auftraggebers um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber rhöncloud nicht nachkommt. Kommt rhöncloud mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn rhöncloud eine vom Auftraggeber gesetzte, realistische Nachfrist nicht einhält.
rhöncloud wird die auf Grundlage des geschlossenen Vertrages über IT-Outsourcing-Leistungen oder Cloud-Services zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigen Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilernetzes erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem EEG oder KWKG). Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Strombezugskosten, sind vom Lieferanten die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Lieferant wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Auftraggeber ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Das seitens rhöncloud ausgeübte billige Ermessen zur Bestimmung der Anpassung der Preise ist gerichtlich auf seine Billigkeit hin überprüfbar, § 315 Abs. 3 BGB.“
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese rhöncloud unverzüglich mitzuteilen.
- Die Leistungen und/oder Produkte von rhöncloud sind nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
- Erkennbare Mängel und Störungen sind an rhöncloud unverzüglich zu melden.
- Der Auftraggeber hat Zugangsdaten und insbesondere eventuelle Passwörter ordnungsgemäß aufzubewahren, geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass Passwörter ausreichend sicher gewählt sind und insbesondere mindestens 12 Stellen haben, die sowohl Buchstaben, Sonderzeichen als auch Ziffern beinhalten.
- Der Auftraggeber hat regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nicht bei rhöncloud nach Art des Vertrages liegen. Der Auftraggeber ist sich zudem bewusst, dass durch rhöncloud angebotene Datensicherungslösungen am selben physikalischen Standort betrieben werden können, wie die verwendeten Produktivsysteme. Der Aufraggeber wird sich hierbei bei rhöncloud über die Art der Datensicherungsprozesse informieren und geeignete Maßnahmen zur Datensicherung ergreifen.
- Der Auftraggeber muss sich bei der Nutzung der Dienste an die geltenden Rechtsvorschriften halten. Insbesondere darf er keine Rechte Dritter, beispielsweise Rechte des geistigen Eigentums oder Persönlichkeitsrechte, verletzen.
Bei all unseren Cloud-Produkten werden die monatlichen Gebühren für den auf der Rechnung angegebenen Monat bzw. Leistungszeitraum veranschlagt. Der Auftraggeber erhält eine elektronische Rechnung. Mit Zugang der Rechnung ist die Vergütung fällig und wird per SEPA-Basislastschriftmandat eingezogen, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart ist. Der Kunde hat rhöncloud für die Kosten, die durch nicht ausführbare Zahlungsvorgänge entstehen (sog. Chargebacks), eine Schadenspauschale je Chargeback von 10,00 € zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass er die gebotene Sorgfalt beachtet hat oder dass die Kosten auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wären. Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates ist jederzeit möglich. Zahlt der Auftraggeber auf Rechnung, so ist das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel einzuhalten. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist rhöncloud nach Androhung unter Fristsetzung von einer Woche berechtigt, ihre Leistungen zurückzubehalten.
§ 5 Haftung
- rhöncloud haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet rhöncloud nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
- In den Fällen des § 5 Nr. 2 ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln unserer vertraglich geschuldeten Leistungen sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung und/oder Nutzung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
- Unterschreitungen der Verfügbarkeitszeiträume gemäß §3 (unter 99,7%) sind einmalig pro Kalenderjahr vertraglich abgegolten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber hat hierbei das Recht, auf Basis der anteiligen Monatsgebühren die Zahlung entsprechend zu mindern (stundengenaue Minderung).
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von rhöncloud.
- Die Haftung der Funktionsbereitstellung sowie Störungsbehebung von Drittanbietersoftware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- rhöncloud haftet nicht für Dienstleistungen, welche als kritisch, datenschutzbetreffend und/oder risikobehaftet deklariert und klassifiziert werden. Der Kunde erhält in der Regel, allerdings nicht zwingend, für (system-) kritische, datenschutzrelevante, riskikobehaftete und/oder zeitlich und inhaltlich nicht abschätzbare Dienstleistungen eine Legitimierungsfreigabe. Die rhöncloud geht grundlegend davon aus, dass die Legitimierung von einer von der Organisation bevollmächtigten Person, einem Abteilungsleiter, einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Prokuristen und/oder IT-Bevollmächtigten erteilt wird. Die rhöncloud verifiziert die legitimierende Person nach deren Möglichkeiten, haftet aber nicht für die Richtigkeit der Bevollmächtigung. Durch die Freigabe stellt die Organisation (Kunde) die rhöncloud vollumfänglich von Folgeschäden der Dienstleistung frei. Der Legitimierer ist sich zudem der Risiken seiner Freigabe bewusst.
§ 6 Vertragslaufzeiten, Kündigung
Sofern keine gesonderten Produkt- und Servicelaufzeiten in den Produkt-Leistungsbeschreibungen angegeben sind, betragen die Vertragslaufzeiten jeweils 12 Monate. Eine Kündigung ist mit drei Monaten zum Monatsende möglich. Kündigungen haben stets schriftlich (elektronisch) an contract-de@rhoencloud.de zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitig oder ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate automatisch.
Mit Vertragsbeendigung löscht rhöncloud die vom Auftraggeber genutzten Server, Cloud-Ressourcen, Accounts usw. inklusiver aller darauf befindlichen Daten und angefertigten Backups unwiederbringlich. Der Auftraggeber hat bei Vertragsende für eine vollständige Datensicherung seiner Daten zu sorgen, eine spätere Wiederherstellung ist nicht möglich.
§ 7 Höhere Gewalt
rhöncloud ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen, Leitungsstörungen des Strom- und Internetanbieters oder anderer etwaiger Risiken, welche nicht im Einflussbereich der rhöncloud liegen.
§ 8 Geheimhaltungspflicht, Verschwiegenheitspflicht
rhöncloud ist verpflichtet, bei der Verarbeitung an rhöncloud übermittelter personenbezogener Daten das Datengeheimnis zu wahren. rhöncloud wird alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages beauftragt wurden, anweisen, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Bekanntwerdende Daten und sonstige Informationen werden von rhöncloud Mitarbeitern gegenüber Dritten nicht offenbart.
Das Datengeheimnis besteht auch fort, wenn rhöncloud oder deren Mitarbeiter die Tätigkeit beenden. Auf Wunsch stellt rhöncloud dem Auftraggeber eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zur Verfügung.
§ 9 Datenschutz, Mitbestimmung, ISO-Zertifizierung
Die Parteien werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten. Die Parteien schließen, wenn das erforderlich ist, einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, in welchem insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehende Pflichten und Rechte des Auftraggebers festgelegt werden. rhöncloud ist gemäß der ISO/IEC-Normen 27001, 27017, 27018, DIN EN ISO 9001 und ISO/IEC 20000-1 zertifiziert. Die Zertifizierungen können über die Zertifikatsdatenbank (https://www.certipedia.com/) des TÜV Rheinland oder unsere Webseite eingesehen und abgerufen werden.
§ 10 Nachvertragliche Verpflichtungen
Bei Beendigung des Vertrages wird rhöncloud alle mit Vertragsunterzeichnung übergebenen Unterlagen zurückgeben bzw. auf Verlangen nachweisen, dass diese Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet wurden. Vorhandene Datenbestände und Programme sind physikalisch zu löschen. Soweit Dokumentationen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind sie durch rhöncloud entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfrist über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Beide Vertragspartner werden auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus über die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekanntwerdenden Daten und sonstigen Informationen Stillschweigen wahren.
§ 11 Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt des Sitzes von rhöncloud als Gerichtsstand vereinbart. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
Teil 2 - Besondere Regelungen für den Bereich »rhöncloud IT-Outsourcing«
§ 1 Leistungen von rhöncloud
- rhöncloud erbringt in ihren Rechenzentren verschiedene einzelvertraglich festzulegende IT-Outsourcing-Leistungen nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung gegenüber dem Auftraggeber.
- SLAs werden mit dem Auftraggeber individuell vereinbart.
- rhöncloud stellt die zur Leistungsdurchführung erforderliche Hardware und soweit vertraglich vereinbarte Software in seinem Rechenzentrum zur Verfügung. Falls eigene Software des Auftraggebers installiert werden soll, wird rhöncloud diese nach der Zurverfügungstellung durch den Auftraggeber in seinem Rechenzentrum bereitstellen. Die hierzu erforderlichen Teile bei einer Client-Server-Anwendung werden auf dem System des Auftraggebers installiert. Die von rhöncloud eingesetzte Software ist für die vorgesehene Online-Kommunikation tauglich. Der Zutritt des Auftraggebers zum Rechenzentrum ist aufgrund der Einstufung als Hochsicherheitsbereich (ISO/IEC-Norm) nicht gestattet bzw. nur nach expliziter Freigabe durch rhöncloud möglich.
- Soweit dem Auftraggeber nach dem Vertrag eine Software zum vereinbarten Gebrauch überlassen wird, erhält dieser für die Dauer der Vertragslaufzeit hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
- Zwischen dem Rechenzentrum von rhöncloud und dem Netzwerk/System des Auftraggebers wird eine Online-Verbindung eingerichtet, soweit nach Art des Vertrages geschuldet. Die Kommunikation erfolgt über Internet-Verbindungen. Hierzu werden feste und temporäre VPN-Tunnel, Einwahlen mit statischen oder generierten (Token) Kennwörtern sowie kennwortgeschützte Dienste ohne direkte Einwahl angeboten (z.B. POP3, SMTP, Outlook Anywhere, Mail Push Services, Blackberry, etc.). Für den Fall, dass eine Anwendung zum Informationsaustausch über ein öffentliches Netz (z. B. Internet) oder ein privates Datennetz angeboten werden soll (sog. Application Service Providing), erfolgt der Zugriff auf die Anwendung über das Internet oder das private Datennetz, für welches die Anwendung gedacht ist.
- Die genauen Daten des vom Auftraggeber eingesetzten Systems und die Spezifikation des Rechenzentrums von rhöncloud werden im jeweiligen Angebot festgehalten, soweit die entsprechenden Daten für die Erbringung der vertraglichen Leistungen relevant sind.
- Änderungen dieser Spezifikation bzw. der entsprechenden Systemeigenschaften sind zwischen den Vertragsparteien abzustimmen, soweit diese Änderungen die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten beeinträchtigen können.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, dass die beauftragte Datenverarbeitung durch rhöncloud rechtmäßig ist. Der Auftraggeber weiß, dass er auch bei der Nutzung von Cloud Computing für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung des Dienstes verantwortlich bleibt und somit mittels des Dienstes von rhöncloud nur solche datenschutzrelevanten Verarbeitungen vornehmen lassen darf, die er auch direkt gegenüber Dritten vornehmen dürfte. Die grundsätzliche datenschutzrechtliche sowie IT-sicherheitsrelevante Verantwortlichkeit obliegt dem Aufraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur datenschutzkonforme Nutzungen vorzunehmen. Der Auftraggeber allein ist im Außenverhältnis zu eventuellen Betroffenen für die Ansprüche der Betroffenen – insbesondere auf Auskunft, Berichtigung und Löschung – verantwortlich. Dies wird der Auftraggeber auf erste Anforderung durch rhöncloud einem Anspruchsteller kommunizieren. Der Auftraggeber hat zudem zur Absicherung einer Sicherheitsverletzung (u.a. Cyber-Security-Vorfall) für eine entsprechende Cyber-Versicherung zu sorgen oder trägt im Schadensfall die entstehenden Kosten allein.
§ 3 Gewährleistung
rhöncloud übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, für die in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Leistungen, insbesondere für Richtigkeit der DV-Abläufe und -Ergebnisse. rhöncloud übernimmt hingegen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an rhöncloud übergebenen Daten und die Nutzbarkeit der Daten in der auftraggeberseitigen Anwendung. rhöncloud wird jedoch, soweit im üblichen Rechenzentrumsbetrieb möglich, stichprobenweise Plausibilitätsprüfungen der Auftraggeberseite zur Verarbeitung zur Verfügung gestellten Daten durchführen und den Auftraggeber über gefundene Datenfehler oder Inkonsistenzen zwischen Daten informieren. Erfüllt rhöncloud nach Auffassung des Auftraggebers nicht die vereinbarten Leistungen, insbesondere nicht die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Pflichten, hat der Auftraggeber dies unverzüglich nach Kenntnis gegenüber rhöncloud schriftlich zu rügen. rhöncloud ist berechtigt, zwei Versuche zur Mängelbeseitigung durchzuführen. Scheitern beide Versuche, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages oder zur angemessenen Herabsetzung der Vergütung berechtigt (nach vorheriger Rücksprache). Sonstige gesetzliche Auftraggeberrechte, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, bleiben unberührt.
§ 4 Hinweispflicht
rhöncloud hat – soweit entsprechend positive Kenntnis hiervon herrscht – den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn eine bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Form der Datenverarbeitung gegen rechtliche Bestimmungen wie etwa das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen sollte. Für die Zeit der Überprüfung durch den Auftraggeber ist rhöncloud nicht verpflichtet, die entsprechende Tätigkeit durchzuführen bzw. Weisungen des Auftraggebers auszuführen. rhöncloud nimmt keine rechtliche Prüfung vor.
Version und letzte Änderung
Version 1.4 vom 26.07.2023
Änderungsdatum | Version | Versionsänderung |
26.07.2023 | V 1.4 | 1. Anpassung diverser Formulierungen in Teil 1 und Teil 2 2. Übertragung der AGBs auf Webseite 3. Änderung der Bezeichnung ›Kunde‹ in ›Auftraggeber‹ 4. Ergänzung der ISO-Zertifizierungen 27017 und 27018 in Teil 1 §9. 5. Ergänzung in Teil 1 §4. |
15.07.2022 | V 1.3 | 1. Anpassung Formatierung, Ergänzung §3 zum Thema Energiekosten durch Netzlieferanten |
31.05.2022 | V 1.2 | 1. Formulierungsänderungen und vereinfachte Ergänzung der Änderungshistorie |
30.11.2021 | V 1.1 | 1. Anpassung Teil 2 §1 |
01.01.2021 | V 1.0 | 1. Neuauflage |
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