Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hardwaremiete

Inhaltsverzeichnis

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Überlassung von Hardware und – sofern im Einzelfall vereinbart – die Überlassung von Software ist (Managed Workplace). Zusätzlich kann die Erbringung von Managed Services hinzugebucht werden. Hierfür gelten eigene, zusätzliche Geschäftsbedingungen, die bei der Buchung von Managed Services oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die rhöncloud (im Folgenden auch “wir” oder “uns”) sie schriftlich bestätigt. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages sind
    – die Vermietung von Hardware (“Mietsache”),
    – die Überlassung von Standardsoftware,
  2. Die vertragsgegenständliche Hardware und Software ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

§3 Installation der Software, Rechteeinräumung

  1. Die Installation der vertragsgegenständlichen Software erfolgt durch die rhöncloud bzw. von ihr hierzu beauftragte Dritte.
  2. Die rhöncloud gewährt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die Software während der Dauer der Überlassung für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen gelten die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.

§4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht zu behandeln.
  2. Der Kunde wird die Mietsache nur in vertragsgemäßer Weise, insbesondere auch unter Beachtung der Hinweise in der Benutzerdokumentation, nutzen und behandeln.
  3. Mängel an der Mietsache wird der Kunde der rhöncloud unverzüglich melden. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung der Mietsache. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
  4. Der Kunde hat der rhöncloud zur Ausführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ungehinderten Zugang zur Mietsache zu ermöglichen. Dies beinhaltet ausdrücklich das Zurücksetzen oder die Bekanntgabe aller Hardware-Passworte (BIOS, Festplatte usw.), sofern eigenständig vergeben.
  5. Der Kunde schließt für die Mietsache eine geeignete Geräteversicherung auf eigene Kosten ab.
  6. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird, gegebenenfalls durch gesonderte Beauftragung, und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere vor Beginn von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hat er in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen.
  7. Erfolgt eine Maßnahme der Vollstreckung in die Mietsache, wird der Kunde die rhöncloud unverzüglich benachrichtigen und ihr den Namen und die Anschrift des Gläubigers mitteilen.

§5 Änderungen an der Mietsache, Veränderung des Aufstellungsortes

  1. Änderungen an der Mietsache darf der Kunde nur nach vorheriger Rücksprache mit uns durchführen. Das gilt auch für Erweiterungen oder den Austausch von Speichern oder sonstigen Komponenten, die Verbindung oder Vernetzung mit anderen Komponenten oder Rechnern oder Änderungen an oder Wechsel der Systemsoftware. Zustimmungsfreie Handlungen des Kunden im Hinblick auf die überlassenen Computerprogramme nach § 69d UrhG bleiben unberührt.
  2. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf unser Verlangen den ursprünglichen Zustand wieder her. Der ursprüngliche Zustand beinhaltet ausdrücklich das Zurücksetzen oder die Bekanntgabe aller Hardware-Passworte (BIOS, Festplatte usw.), sofern eigenständig vergeben.
  3. Eine Umsetzung der Mietsache (Ortswechsel) ist der rhöncloud rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die rhöncloud kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von der rhöncloud oder einem von der rhöncloud beauftragten Dritten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten, wie gegebenenfalls entstehende Mehrkosten für Wartung und Pflege, trägt der Kunde.
  4. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung werden nur vorgenommen, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Wir werden den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen.

§6 Gewährleistung

  1. Die rhöncloud gewährleistet, dass die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem
    zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand ist. Die rhöncloud führt die erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Diese Arbeiten wird die rhöncloud dem Kunden, soweit möglich, rechtzeitig vorher ankündigen.
  2. Der Kunde hat etwaige Mietmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und –analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt
    haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels.
  3. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der vereinbarten Servicezeiten durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist der rhöncloud ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Die rhöncloud kann die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Dabei ist das Zurücksetzen oder die Herausgabe der Hardware-Passworte  (BIOS, Festplatte usw.) Voraussetzung der Mängelbeseitigung, sofern eigenständig vergeben.
  4. Unerhebliche Fehler bleiben außer Betracht. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache.
  5.  Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen insoweit, als Mängel von an die Mietsache angeschlossener Hardware anderer Hersteller oder von mit der Mietsache verbundener Software anderer Anbieter herrühren.
  6. Die rhöncloud übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Mietsache bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. Die rhöncloud haftet nicht für Fehler, die vom Kunden, dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen
    verursacht worden sind.

§7 Rückgabe der Mietsache

  1. Nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache in allen Komponenten in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig an die rhöncloud zurückzugeben. Hierzu gehören auch sämtliche vom Kunden erstellte Programmkopien auf Datenträgern. Datenbestände des Kunden sind vollständig zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde wird der rhöncloud auf Verlangen die vollständige Rückgabe und Löschung schriftlich bestätigen.
  2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel des Mietgegenstandes festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
  3. Abbau und Rücktransport der Mietsache erfolgen durch den Kunden. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache. Der Kunde hat die Mietsache auf eigene Kosten auf dem Transportweg gegen Verlust, Untergang und Beschädigung zu versichern.

§8 Vergütung, Zahlungsweise

  1. Für die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zahlt der Kunde eine monatliche Vergütung, deren Höhe sich aus aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergibt.
  2. Der Mietzins für die mietweise überlassene Hardware umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten, ebenso vom Kunden zu vertretende notwendige Reparaturen.
  3. Die Pflicht zur Zahlung der Monatsvergütung beginnt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an den Kunden rückwirkend zum 1. Tag des Auslieferungsmonats für den vollen Monat.
  4. Die Vergütung wird monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig und beim Kunden via SEPA-Lastschrift (Basislastschrift) eingezogen)

§9 Haftung für Datenverlust

Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird, gegebenenfalls durch gesonderte Beauftragung, und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet die rhöncloud nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

§10 Schadensersatz

  1. Die rhöncloud haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die die rhöncloud, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die rhöncloud nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
  4. Sofern die vertragliche Haftung der rhöncloud ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§11 Vertragsbeginn, Laufzeit

  1. Der Vertrag tritt zum ersten des Monats in Kraft, in welchem die Mietsache dem Kunden ausgeliefert wird. Der Vertrag hat die im Einzelvertrag bzw. Angebot vereinbarte Laufzeit.
  2. Wird der Vertrag nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt, so verlängert sich dieser um weitere 12 Monate automatisch.
  3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt
    unberührt. Als wichtige Gründe kommen nur schwere und nachhaltige Verletzungen der vertraglichen Pflichten der Parteien in Betracht. Insbesondere die rhöncloud hat das
    Recht, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn a) der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe von zwei Monatszahlungen oder über mehrere Zahlungstermine mit einer Summe in dieser Höhe in Verzug gerät; b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; c) der Kunde seine Obhutspflicht gegenüber der Mietsache verletzt bzw. Beschädigungen an der Mietsache vornimmt oder rechtswidrig Programmkopien erstellt.
  5. Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, ist ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Version und letzte Änderung

Version 1.0 vom 28.11.2023

Änderungsdatum

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Versionsänderung

28.11.2023

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