Leistungsbeschreibung Device-as-a-Service (Miete)

Inhaltsverzeichnis

Produktmodell- und Definition

Mit unserem Service »Device-as-a-Service« bieten wir eine flexible Lösung zur Miete von diverser Hardware, bps. Notebooks, Monitore, Rechner, etc. an. Die Miete des Produktes ist gleichzusetzen mit einem Einmalkauf bei der rhöncloud. Bei der Vermietung arbeiten wir mit unserem Partner topi zusammen, welcher die mietvertragsgegenständlichen Vereinbarungen übernimmt. 

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Hardware- und/oder Softwarekomponenten („Mietobjekte“) durch die rhöncloud an den Kunden zur Nutzung für die vertraglich vereinbarte Dauer. Es keine separate Vereinbarung getroffen, so handelt es sich bei dem Mietobjekt um Neuware. Weitere Services wie Wartungen, Updates, Service-Level-Agreements usw. sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

 

Der Kunde hat während dem Mietzeitraum für die Einhaltung etwaiger Nutzungsbestimmungen und regulatorischen Vorgaben seitens des Herstellers zu sorgen. Der Kunde haftet vollumfänglich.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Mietobjekte, insbesondere Hardware und Software, verbleiben während der gesamten Vertragslaufzeit und darüber hinaus im uneingeschränkten Eigentum der rhöncloud. 

 

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietobjekte zu veräußern, zu verpfänden, zu verschenken oder in sonstiger Weise Dritten zur Nutzung oder zum Eigentum zu überlassen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich durch den Anbieter genehmigt.
  • Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren und das Eigentumsrecht des Anbieters nachzuweisen.
  • Eine etwaige Veränderung, Vermischung oder Verbindung der Mietobjekte mit anderen Sachen führt nicht zum Eigentumserwerb durch den Kunden.
  • Der Anbieter ist berechtigt, bei Verletzung der Eigentumsrechte durch den Kunden Schadensersatz geltend zu machen.

Vertragslaufzeit und Vertragsbeginn

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate ab dem ersten Tag des Monats, in welchem das Mietobjekt an den Kunden übergeben wird. Ist eine andere Laufzeit vereinbart, so zählt diese. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann anschließend mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine nachträgliche Aufnahme von weiteren Mietobjekten ist ausgeschlossen.

Was rhöncloud leistet

Die rhöncloud übernimmt im Zuge des Vertragsverhältnis folgende Leistungen:

  • Lieferung der vertragsgegenständlichen Hardware/Software
  • Vertragsabwicklung

Pflichten des Kunden

Der Kunde übernimmt im Zuge des Vertragsverhältnis folgende Leistungen:

 

  • Prüfung der vertragsgegenständlichen Ware nach Erhalt innerhalb von 3 Werktagen. Geht keine schriftliche Mängelanzeige ein, so gilt die gelieferte Ware als vollständig und funktionsfähig.
  • Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit sorgsam und pfleglich mit den zur Verfügung gestellten Mietobjekten umzugehen. Insbesondere sind Manipulationen, bauliche Veränderungen oder unsachgemäße Nutzung untersagt. Etwaige Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Kunde zu ersetzen. In diesem Fall entfällt für den Rest der Laufzeit die gesetzliche Gewährleistung.
  • Der Kunde verpflichtet sich, Reparaturen, Wartungen oder sonstige technische Eingriffe an den Mietobjekten ausschließlich durch den Anbieter oder durch diesen ausdrücklich autorisierte Fachkräfte durchführen zu lassen. Eine eigenmächtige Instandsetzung, Modifikation oder Reparatur durch den Kunden selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Die vereinbarten Mietzahlungen sind monatlich im Voraus zu entrichten. Die in Rechnung gestellten Mietzahlungen werden per SEPA-Lastschriftmandat vom im Vertrag angegebenen Kundenkonto eingezogen.
  • Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten in Verzug, so gilt der Vertrag als automatisch fristlos gekündigt. In diesem Fall wird der Restbetrag der gesamten Mietkosten bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende sofort fällig. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtbetrags erhoben.
  • Der Kunde schließt für den gesamten Mietzeitraum ausreichende Versicherungen zur Absicherung des Mietobjektes ab, darunter u.a. eine Haftpflichtversicherung, Elektronikversicherung und Diebstahlversicherung ab. Der Kunde hat der rhöncloud diese auf Verlangen vorzulegen. Ist kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden, so ersetzt der Kunde den Neupreis bei Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder anderweitigen Gründen, welche die ordentliche Rückgabe des Mietobjekt unmöglich macht.

Vertragsübertragung

Eine Übertragung des Mietvertrages auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Kunde hat dem Anbieter die beabsichtigte Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Übertragungszeitpunkt schriftlich anzuzeigen, unter Angabe der vollständigen Daten des potenziellen neuen Vertragspartners. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragsübertragung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Zustimmung haftet der ursprüngliche Kunde weiterhin für alle bis zur Wirksamkeit der Vertragsübernahme entstandenen Verbindlichkeiten. Die Übertragung wird erst mit schriftlicher Bestätigung des Anbieters wirksam.

Vorzeitige Ablösung des Mietobjekt

Der Kunde hat die Möglichkeit, das Mietverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit durch eine vollständige Ablösezahlung zu beenden. Die Ablösezahlung umfasst sämtliche bis zum regulären Vertragsende noch ausstehenden Mietraten zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des verbleibenden Restbetrages. Die Absicht zur vorzeitigen Ablösung ist vom Kunden mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Ablösetermin schriftlich mitzuteilen.

Rückgabe der Mietobjekte

Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Mietobjekte vollständig, in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand innerhalb von 14 Tagen an den Anbieter zurückzugeben. Bei verspäteter oder beschädigter Rückgabe behält sich der Anbieter die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor. Die Rückgabe hat in den Originalverpackungen und auf eigene Kosten zu erfolgen.