Gewinnspiel: VIP-Tageskarten für das UEFA Europa League Heimspiel Eintracht Frankfurt x Ferencvarosi TC

Eintracht Frankfurt x rhöncloud

Gude, Gewinnspiel!

⚽ Eintracht Frankfurt x Ferencváros Budapest 📅 Donnerstag, 23. Januar 2025, 21 Uhr im Deutsche Bank Park in Frankfurt

Wir verlosen unter allen unseren Kunden und Partnern 2 exklusive Eintrittskarten zum Europa League Spiel Eintracht Frankfurt gegen Ferencvarosi TC im Januar 2025!

 

 

Das alles wartet auf Sie:

 

  • Exklusiver Zugang zum Adler Business Zelt ab zwei Stunden vor Anpfiff und bis zu zwei Stunden nach Spielende
  • Reservierte Sitzplätze auf dem Oberrang der Haupttribüne (Public Bereich)
  • Exklusives Catering sowie Getränkeservice im Adler Business Zelt
  • Parkschein auf dem Waldparkplatz (exklusiv abgetrennter Bereich)
  • Plätze an einem Tisch im Adler Business Zelt
  • Live-Übertragung des Spiels und der Pressekonferenz auf den TV-Screens im Adler Business Zelt

Gewinnspielteilnahme

Teilnahmeschluss: 15. Dezember 2024

Auslosung: 16. Dezember 2024

Gewinnspielbedingungen

 

Veranstalter des Gewinnspiels ist die rhöncloud GmbH, Obertannweg 3, 36142 Tann (Rhön) (nachfolgend „Veranstalter“). Eintracht Frankfurt ist nicht an diesem Gewinnspiel beteiligt. Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Der Teilnehmer muss ein Geschäftskunde der rhöncloud GmbH mit aktivem Vertragsverhältnis sein. Als Geschäftskunde zählen neben Unternehmen auch Kommunen und Organisationen. Privatkunden sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der jeweils innerhalb des Gewinnspiels näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Der innerhalb des konkreten Gewinnspiels näher beschriebene Gewinn wird unter allen gültigen Teilnahmen verlost. Die Aktion startet mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum und endet am 15. Dezember 2025. Der Gewinner wird am Werktag nach Ende des Gewinnspiels ausgelost und per E-Mail benachrichtigt; er hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von zwei Wochen ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben. Der Anspruch auf den Gewinn entfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners liegen, erfolgen kann. Die Übermittlung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels. Das Gewinnspiel steht zudem in keiner Verbindung zu Drittparteien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

 

Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels:

 

rhöncloud GmbH
Obertannweg 3
36142 Tann (Rhön)

 

Wenn Sie an einem der Gewinnspiele des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:

 

Name, Vorname

E-Mail-Adresse

Unternehmensname

 

Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Der Veranstalter wird die Daten des Gewinners löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übersandt wurde und der Veranstalter sich vergewissert hat, dass dieser beim Gewinner unbeschädigt angekommen ist. Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO. Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.